Jugend-Presseausweis

Die Junge Presse Bayern gibt als Landesverband der Jugendpresse Deutschland e.V. den Jugend-Presseausweis heraus. Dieser wird vom Deutschen Journalisten-Verband und der Deutschen Journalisten-Union (in ver.di) unterstützt und ist somit der einzige anerkannte Presseausweis für junge Journalistinnen und Journalisten. Er soll jungen Medienmachenden helfen, einfacher an Informationen für ihre Recherchen zu kommen. Als Ergänzung zum Jugend-Presseausweis ist ein Jugendpresse-Autoschild erhältlich. Mit Hilfe des Jugend-Presseausweises hast du die Möglichkeit, deine journalistische Tätigkeit glaubhaft nachzuweisen. Deshalb ist es notwendig, dass du sowohl bei Neuausstellung als auch bei Verlängerung des Ausweises zwei aktuelle Tätigkeitsnachweise vorlegen kannst, die nicht älter als sechs Monate sind. Da der Presseausweis in seinem Status fast dem eines amtlichen Dokumentes gleichsteht, ist vor der Ausstellung eine Personalausweis-Kopie nötig, um deine Identität sicher zu stellen.  

Hinweise zur Verwendung

Der Jugend-Presseausweis darf nur im Rahmen der eigenen journalistischen Tätigkeit verwendet werden. Wenn du ihn für private Zwecke einsetzt, verstößt du nicht nur gegen die Jugend-Presseausweis-Ordnung, sondern erschwerst auch die zukünftige Arbeit anderer junger Medienmachender. Welcher Veranstalter wäre nicht geiziger mit Pressekarten, wenn die erwarteten Berichte über seine Veranstaltungen ausblieben? Deshalb ist es besonders wichtig, dass du nach Erscheinen deines Beitrags dem Veranstalter ein Belegexemplar zusendest.   

Akkreditierung und Pressekarten

Wenn du über ein Konzert, eine Theateraufführung, einen Kinofilm, eine Messe oder ähnliches berichten möchtest, solltest du dich bereits vorab um die Presseakkreditierung (also die Einschreibung als Pressevertreter) kümmern. In einem kurzen Anschreiben an den jeweiligen Ansprechpartner gibst du an, für welches Medium du deinen Beitrag produzierst (Auflagenhöhe und Verbreitung / Zielgruppe nennen!) und legst eine Kopie deines Jugend-Presseausweises bei. Eine Garantie auf Pressekarten bietet aber auch der Ausweis nicht. Allerdings können dir bei der Presseakkreditierung höfliches und selbstbewusstes Auftreten oftmals weiterhelfen.   

Rabatte und Vergünstigungen

Bestimmte Unternehmen gewähren Journalistenrabatte oder bieten spezielle Pressetarife an. Diese Vergünstigungen sollten aber kein Grund für den Besitz eines Jugend-Presseausweises sein. Sein Zweck ist es, dich in deiner journalistischen Arbeit zu Unterstützen. Objektive Berichterstattung darf auf keinen Fall unter Vergünstigungen leiden. Trotz Presserabatt musst du auf kritische Berichterstattung achten!  

Presseausweis-Knigge

Wer sich mit dem Jugend-Presseausweis als Journalistin oder Journalist und damit als Vertreter der Presse ausweist, sollte sich auch dementsprechend verhalten. Durch nicht angemessenes Verhalten bringst du leicht auch andere junge Journalisten in Verruf. Sollte uns ein derartiges Fehlverhalten bekannt werden, behalten wir uns vor, dir den Jugend-Presseausweis unverzüglich zu entziehen.  

Kosten und Tätigkeitsnachweise

Für den Jugend-Presseausweis ist die Mitgliedschaft in der Jungen Presse Bayern zwingende Voraussetzung. Dafür fallen Kosten gemäß Beitragsordnung an, die unabhängig von Ausstellung oder Verlängerung des Jugend-Presseausweises fällig werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich im Gegensatz zum Jugend-Presseausweis automatisch und ist ein von diesem getrennter Vertrag, der auch getrennt zu kündigen ist. Wird die Mitgliedschaft gekündigt, ist auch der Jugend-Presseausweis zurückzugeben. Für den Jugend-Presseausweis erheben wir darüber hinaus eine Jahresgebühr von 15 Euro. Nach Vorlage zweier aktueller journalistischer Tätigkeitsnachweise, einer Personalausweis-Kopie zur Identitätsprüfung und des korrekt ausgefüllten Formulars mit deinem aktuellen Passfoto als .jpg-Datei im Mail-Anhang an buero@jpbayern.de geschickt, stellen wir deinen Jugend-Presseausweis baldmöglichst aus. Auch bei Verlängerung, die zu jedem neuen Kalenderjahr nötig ist, musst du zwei Nachweise vorlegen. Andernfalls ist der Jugend-Presseausweis zurückzugeben.